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Nettoprodukt-Rechner.

Für den Unternehmensverkauf in der Schweiz — privater Share Deal steuerfrei; Asset Deal als Einkommen + AHV/AVS

Kaufpreis und Nettoprodukt sind nicht dasselbe. Geben Sie EBITDA, Multiplikator, Nettoverbindlichkeiten, Transaktionskosten und Dealstruktur ein — und sehen Sie in Sekunden, was effektiv auf Ihrem Konto ankommt.

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Was der Rechner berechnet

Von der Unternehmensbewertung zum Nettoprodukt — in einer Ansicht.

Vollständige EV-zu-Konto-Brücke

Unternehmenswert (EV) → minus Transaktionskosten, Nettoverbindlichkeiten und Steuern → Nettoprodukt. Jede Position ist sichtbar — keine versteckten «After-tax»-Zahlen.

Privater Share Deal — steuerfreier Kapitalgewinn

Ein Kapitalgewinn auf Anteilen im Privatvermögen ist einkommenssteuerbefreit gemäss Art. 16 Abs. 3 DBG/LIFD. Die Steuerzelle zeigt CHF 0 — vorbehaltlich der Bedingungen unten.

Asset Deal — Einkommenssteuer + AHV/AVS

Asset Deals und Einzelunternehmen werden als ordentliches Einkommen besteuert und unterliegen AHV/AVS-Beiträgen. Geben Sie Ihren effektiven Steuersatz ein, da Kanton und Gemeinde stark variieren.

Multiplikatoren-Sensitivitätstabelle

Sehen Sie Ihr Nettoprodukt bei 5×, 6×, 7× und 8× gleichzeitig — damit Sie den realen Wert jedes zusätzlichen Multiplikators verstehen.

Dieses Tool liefert indikative Schätzungen zu Planungszwecken. Es stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Ihr Ergebnis hängt vom Kanton, der Dealstruktur, der Haltedauer und dem Käufertyp ab — jede Struktur muss vor dem Abschluss von einem qualifizierten Schweizer Steuerberater oder Steueranwalt (fiscaliste / avocat fiscaliste) validiert werden.


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Interaktiver Rechner

Eingaben anpassen — Ergebnisse aktualisieren sich in Echtzeit.

Beratung, Recht, Prüfung. Typische Mittelmarkt-Spanne: 2%–4% des EV.

Dies bestimmt die Steuerbehandlung. Ein privater Share Deal ist einkommenssteuerbefreit; ein Asset Deal wird als Einkommen besteuert und unterliegt AHV/AVS.

Kantonal- und Gemeindesätze sowie AHV/AVS variieren stark — geben Sie Ihren eigenen effektiven Satz an.

Steuerliche Annahme: Bei einem privaten Share Deal ist der Kapitalgewinn einkommenssteuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG/LIFD) — vorbehaltlich der Bedingungen unten. Bei einem Asset Deal / Geschäftsvermögen / Einzelunternehmen wird der Gewinn als ordentliches Einkommen besteuert und unterliegt AHV/AVS zum von Ihnen angegebenen effektiven Satz.

Geschätztes Nettoprodukt
CHF 0
0% des Unternehmenswerts
Unternehmenswert (EV) CHF 0
— Transaktionskosten −CHF 0
— Nettoverbindlichkeiten −CHF 0
Eigenkapitalwert (Bruttoerlös an den Verkäufer) CHF 0
Einkommenssteuer auf Kapitalgewinn (privater Share Deal)* CHF 0
Nettoprodukt an den Verkäufer CHF 0
Nettoprodukt bei verschiedenen Multiplikatoren

* CHF 0 setzt voraus, dass die Befreiung anwendbar ist — siehe «Bedingungen der Steuerbefreiung» unten. Nur indikative Schätzung. Berücksichtigt keine Working-Capital-Anpassungen, Treuhandkonto, Earn-out, Verkäuferdarlehen, Garantien und Gewährleistungen oder persönliche Steueroptimierung. Jede Struktur muss vor dem Abschluss von einem qualifizierten Schweizer Steuerberater oder Steueranwalt validiert werden.


Bitte lesen, bevor Sie sich auf «CHF 0» verlassen

Die Steuerbefreiung hat Bedingungen.

Ein privater Kapitalgewinn auf Anteilen ist einkommenssteuerbefreit gemäss Art. 16 Abs. 3 DBG/LIFD — aber drei Risikofälle können einen «steuerbefreiten» Gewinn in einen vollständig steuerpflichtigen umqualifizieren.

1. Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel

Wenn die Steuerbehörde Sie als gewerbsmässigen Wertschriftenhändler einstuft — hohes Transaktionsvolumen, Fremdkapitaleinsatz, kurze Haltedauer, hohe Frequenz — wird der Gewinn als steuerpflichtiges Selbstständigeneinkommen qualifiziert und unterliegt AHV/AVS.

2. Indirekte Teilliquidation (Art. 20a DBG/LIFD)

Verkauf von Anteilen an einem Unternehmen mit nicht-betrieblich gehaltenen, ausschüttbaren Reserven an einen Unternehmenskäufer kann zu steuerpflichtigem Kapitalertrag führen, wenn diese Reserven innerhalb einer 5-Jahres-Frist ausgeschüttet werden.

3. Transposition (Art. 20 DBG/LIFD)

Verkauf Ihrer Anteile an ein Unternehmen, das Sie selbst kontrollieren, zu einem Preis über dem Nominalwert, wird als steuerpflichtiges Einkommen und nicht als steuerbefreiter privater Kapitalgewinn behandelt.

Asset Deals und Einzelunternehmen werden als ordentliches Einkommen besteuert und unterliegen AHV/AVS-Beiträgen. Das Unternehmen zahlt zudem kantonale/kommunale Körperschaftssteuer bis zum Verkaufsdatum. Effektive Sätze variieren stark nach Kanton und Gemeinde.

Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Dies ist nur eine indikative Planungsschätzung. Jede Struktur muss vor dem Abschluss von einem qualifizierten Schweizer Steuerberater oder Steueranwalt (fiscaliste / avocat fiscaliste) validiert werden — Ihr Ergebnis hängt vom Kanton, der Dealstruktur, der Haltedauer und dem Käufertyp ab.

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Der Rechner zeigt Ihnen den Rahmen. Ein Partner von Value Bridge Partners zeigt Ihnen, wie Sie jeden Hebel optimieren — Struktur, Steuern, Earn-out, Garantien.

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